Nützliche Infos

Nützliche Infos

  • Neue Honoraruntergrenze (HUG) seit 12. Oktober 2022
  • Für Versicherte bei Künstlersozialkasse (KSK) mindestens 3.100 Euro im Monat
  • Für Nicht-KSK-Versicherte mindestens 3.600 Euro im Monat erhalten
  • Für freischaffende Akteur:innen in den darstellenden Künsten
  • HUG für Einsteiger*innengehalt !
  • Ein Stufenmodell für Menschen mit längerer Berufserfahrung ist angestrebt (Info zu BFDK partizipativer Prozess)
  • EN:
    Touring artists offers information and advice for artists and culture professionals in an international context (to/from Germany).

    The info pool provides information on administrative and legal basics, procedures, contact points etc.  See website: www.touring-artists.info

  • DE:
    Künstlerisches Schaffen geht oftmals Hand in Hand mit grenzüberschreitendem Arbeiten. Für Künstler*innen, Kreative und Kulturschaffende ergeben sich dabei vielfältige praktische Fragen, unter Umständen können auch organisatorische Schwierigkeiten auftreten, bspw. zu sozialrechtlichen, steuerlichen oder versicherungstechnischen Themen. Dies betrifft Arbeitsaufenthalte und Kooperationen innerhalb der EU wie auch Vorhaben über die EU-Grenzen hinaus.

    Auf www.touring-artists.info finden Künstler*innen, Kreative und Kulturschaffende in Deutschland sowie diejenigen, die in Deutschland arbeiten wollen, Antworten auf ihre Fragen rund um die internationale Mobilität.

Der Bundesverband Freie Darstellende Künste e.V. (BFDK) wurde 1990 als Bundesverband Freier Theater gegründet. Er ist Dachverband der 16 Landesverbände und hat darüber hinaus 4 assoziierter Verbände.  Mitglieder im Landesverband Freier Theater Brandenburg sind automatisch Mitglied im BFDK. Der BFDK vertritt er auf Bundesebene die Interessen seiner Mitglieder.

Zentrale Anliegen des BFDK sind die Steigerung der öffentlichen Wahrnehmung der freien darstellenden Künste, die gesellschaftliche Anerkennung der Leistungen der Akteur*innen, eine Erhöhung des Verständnisses für die Arbeitspraxis der Freien Szene, die nachhaltige Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen der Tanz- und Theaterschaffenden, die Entwicklung und Implementierung verbindlicher sozialer Mindeststandards, die stärkere Einbindung der freien darstellenden Künste in Forschung, Lehre und Ausbildung sowie die Förderung der europäischen und internationalen Vernetzung.

Auf seiner Website informiert der Bundesverband über aktuelle Themen und hält fachspezifische Infos und Literatur bereit.

Zur Website

Die Tanzinitiative Brandenburg ist ein sich seit 2022 konstituierendes Netzwerk von Tanzschaffenden, das lokale und regionale Künstler:innen, Pädagog:innen, Produzent:innen und Institutionen zusammenbringt.

Weitere Informationen

 

Information vom Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (November 2023):

Im Zusammenhang mit der Stärkung der Innenstädte spielen Kulturveranstaltungen eine immer wichtigere Rolle. Im Zuge der jüngsten Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung konnte hier eine Verfahrensvereinfachung erfolgen:

§ 61 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) enthält einen Katalog von Bauvorhaben, die baugenehmigungsfrei errichtet werden dürfen. Die Formulierung „Bauvorhaben, die baugenehmigungsfrei gestellt sind“, ist bewusst gewählt, denn andere Genehmigungen, die an dem vom Veranstalter gewählten Ort womöglich zu den Fachthemen Naturschutz, Wasser, Bauplanungsrecht, Denkmalschutz, etc. einzuholen sind, werden von § 61 BbgBO nicht erfasst.

Gemäß § 61 Absatz 1 Nr. 13 lit. f) dürfen vorübergehend aufgestellte oder benutzbare Anlagen, wie Verkaufsstände und andere bauliche Anlagen auf Straßenfesten, Volksfesten, Märkten sowie Musik-, Kunst- und Kulturfestivals, die nur für kurze Zeit aufgestellt oder benutzt werden und die keine fliegenden Bauten oder Sonderbauten sind, ohne Baugenehmigung errichtet werden.

Neu ist an dieser Vorschrift, die Erweiterung des bauordnungsrechtlichen Genehmigungsfreistellungstatbestandes für Musik-, Kunst- und Kulturfestivals und die Betonung der Nutzung nur für kurze Zeit.

Damit wird die Durchführung von Kunst- und Musikveranstaltungen erleichtert. Es wird dem Anliegen der Veranstalter entsprochen, die kulturellen Events in schlankeren Verfahren planen und durchführen zu können.

Strittige Positionen wie die bisher oft gestellte Frage, ob ein alljährlich aufgestellter Verkaufsstand eine mobile Anlage ist oder zur baulichen Anlage wird, weil er regelmäßig jährlich am gleichen Ort aufgebaut wird, werden befriedet.

Fragen zu konkreten Vorhaben oder zu Vorhabendetails können mit den zuständigen Bauaufsichtsbehörden vor Ort abgestimmt werden.

 

Einloggen und das Spielorte-Verzeichnis durchstöbern

Das Verzeichnis bietet Kontakte und Informationen zu Spielorten in ganz Brandenburg – darunter direkte Ansprechpartner:innen und wertvolle Gastspiel-relevante Informationen.

Ein 1-Jahres-Zugangsabo kostet 30 € brutto.

Bei Interesse schreiben Sie bitte an: